Allgemeine Geschäftsbedingungen

1: Vertragsgestaltung

1.1: Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Christoph Dicklberger über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2: Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden.

1.3: Vorliegende Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2: Leistungen

2.1: Christoph Dicklberger erbringt seine Leistungen selbst und/oder durch freie und/oder angestellte Mitarbeiter.

2.2: Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Christoph Dicklberger im Einzelnen festgelegt.

2.3: Christoph Dicklberger erbringt Leistungen in Form von Projektarbeit, Coachings, Moderation und Beratung.

2.4: Eine Einzelbeurteilung von Personen findet nicht statt.

2.5: Christoph Dicklberger übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg einer Leistung, es sei denn, dass eine solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich vereinbart ist.

3: Leistungssicherung

3.1: Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von Christoph Dicklberger an den von diesen erstellten Werken (Unterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit Christoph Dicklberger.

3.2: Christoph Dicklberger sichert zu, dass den durch ihn für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

3.3: Der Auftraggeber informiert Christoph Dicklberger vor und während der Projektaktivitäten laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind. Eine verantwortliche und befugte Kontaktperson wird vom Auftraggeber ernannt.

3.4: Sollten Teile des Konzepts und/oder Durchführung des Auftrags vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden ist Christoph Dicklberger der Auftrag zur Koordinierung zu erteilen, um eine Übereinstimmung mit den konzeptionellen, organisatorischen und ggf. didaktischen Erfordernissen zu erzielen.

3.5: Christoph Dicklberger behält sich das Recht für die Auswahl von Veranstaltungs- und Durchführungsorten vor, sowie von Medienproduzenten, Geräteherstellern und sonstigen Personen, welche von Christoph Dicklberger zur Durchführung des Auftrags eingesetzt werden. Unzureichende oder nicht vereinbarte Arbeitsbedingungen können zu einer für den Auftraggeber kostenpflichtigen Terminverschiebung führen.

3.6: Christoph Dicklberger ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.7 Werden beim Einsatz kundenspezifische Erweiterungen und/oder anpassungen vorgenommen, oder sonstige Individuallösungen für den Auftraggeber erstellt, zählt die dabei anfallenden Werke nicht zum Leistungsumfang. Ist im Einzelfall die Übergabe desselben vereinbart, so sind die Auftraggeber nicht berechtigt, Änderungen oder Erweiterungen an den Arbeitsergebnissen herzustellen. Eine Kopie der Werke wird bei entsprechender Vereinbarung bei einem öffentlichen Notar hinterlegt, der verpflichtet ist, diese bei Eintritt bestimmter zu vereinbarender Umstände an die Auftraggeber herauszugeben.

4: Verschwiegenheitspflicht

4.1: Der/die Berater verpflichtet(en) sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge und Informationen, die ihm/ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der vertraglichen Tätigkeit.

5: Honorare und Kosten

5.1: Das erste Kontaktgespräch ist kostenfrei, es sei denn, es ist anderes vereinbart.

5.2: Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber, mit Dritten oder alleine zu realisieren sind, vereinbart.

5.3: Für Leistungen gemäß 2.3. werden jeweils Stunden-, Tages- oder Pauschalhonorare vereinbart.

5.4: Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von Assistenten, Filmen, Unterlagen, Videospots, Fallstudien, etc.

5.5: Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Kosten für An- und Abreise (reduziertes Honorar) müssen gesondert vereinbart werden. Bei Berechnung von Kilometergeld lt. aktueller Konditionenübersicht werden die Distanzen ab und nach dem Wohnsitz des/der Beraters verrechnet.

5.6: Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.7: Vereinbarte Honorare, sofern nichts anderes vereinbart, werden unmittelbar nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und sind sofort, ohne Abzug fällig.

5.8: Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

6: Terminänderungen

6.1: Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistung durch Christoph Dicklberger wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen von Christoph Dicklberger nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, bietet Christoph Dicklberger unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten an, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

6.2: Verschiebt ein Auftraggeber einen Termin bis 15 Tage vor dem vereinbarten Datum, wird eine Pönale in Höhe von 30% des auf die zu verschiebenden Daten entfallenden Honorars an Christoph Dicklberger fällig; liegt die Verschiebung 14 bis 7 Tage vor dem vereinbarten Datum, beträgt die Pönale 50%, bei einer Verschiebung innerhalb von weniger als 7 Tagen beträgt die Pönale 70%, immer unter der Annahme, dass der Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird. Für Absagen durch den Auftraggeber gilt Punkt 6.3.

6.3: Wird vom Auftraggeber ein Termin gänzlich abgesagt, werden innerhalb von 3 Monaten vor dem vereinbarten Leistungstermin 50%, innerhalb von 1 Monat 75% und innerhalb von 2 Wochen 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

6.4: Sagt ein Teilnehmer seine Teilnahme an einem Seminar ab, so gilt folgende Regelung: bei einer Absage bis 60 Tage vor Seminarbeginn verfällt die geleistete Anzahlung; bei einer Absage ab dem 30. Tag vor Seminarbeginn werden 50% des Seminarentgelts fällig, bei Absage ab dem 15. Tag vor Seminarbeginn sind es 100% des Seminarentgelts. Verlässt ein Teilnehmer ein Seminar während des Seminars, hat er kein Anrecht auf Rückerstattung des Seminarentgelts.

7: Gewährleistung

7.1: Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Prüfung und Vornahme einer Mängelrüge bei sonstigem Verlust der Ansprüche verpflichtet. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber Christoph Dicklberger alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderliche Maßnahmen ermöglicht.

7.2: Kosten für Hilfestellung, Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von Christoph Dicklberger gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

7.3: Ferner übernimmt Christoph Dicklberger keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Komponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen, sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

7.4: Für Werke, die durch eigene MitarbeiterInnen des Auftraggebers bzw. Dritten nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch Christoph Dicklberger. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Werke ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Werk lebt dadurch nicht wieder auf.

7.5: Wenn nichts anderes vereinbart ist, so beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Das Recht, Preisminderung zu fordern, gilt als einvernehmlich ausgeschlossen, es sei denn, dass mehr als drei Verbesserungs- bzw. Nachtragsversuche des Auftraggebers fehlgeschlagen sind. Für Datenverlust wird seitens Christoph Dicklberger nicht gehaftet.

8: Vertragsänderung

8.1: Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

8.2: Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch schriftliche Vereinbarungen geändert werden, wird dadurch die Wirksamkeit anderer Punkte nicht berührt.

8.3: Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht.

8.4: Im Streitfall ist der Gerichtsstand der Sitz von Christoph Dicklberger.

9: Erfüllungsort

9.1: Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Österreich.