Vertraulichkeitserklärung: Selbstverpflichtung zur Verschwiegenheit, Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Selbstverpflichtung zur Verschwiegenheit, Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Die Vertraulichkeitserklärung als Selbstverpflichtung zur Verschwiegenheit erstreckt sich auf alle persönlichen Umstände, sämtliche privaten und geschäftlichen Geheimnisse und natürlich alle Angelegenheiten, die die Interessen des Klienten / der Klientin oder der Kontakte des Klienten / der Klientin berühren könnten.
Insbesondere erstreckt sich die Selbstverpflichtung zur Verschwiegenheit auf Name, Rollen und Funktionen des oben genannten Personenkreises.
Diese Selbstverpflichtung zur Verschwiegenheit besteht grundsätzlich gegenüber allen Dritten, soweit diese nicht aufgrund ihrer Stellung zur Entgegennahme entsprechender Mitteilungen oder Informationen explizit befugt sind. Dies ist insbesondere auch gegenüber Angehörigen und sonst nahestehenden Personen zu beachten.
Die Selbstverpflichtung zur Verschwiegenheit bezieht sich auch darauf, dass alle vertraulichen und auftragsbezogenen Unterlagen nach ihrer Bearbeitung vor unbefugtem Zugriff gesichert werden und dass weder Unterlagen noch Teile davon ohne ausdrückliche Zustimmung des Klienten / der Klientin aus den Räumlichkeiten des Unternehmens entfernt werden. Die Selbstverpflichtung zur Verschwiegenheit reicht unbegrenzt über das Ende des Auftragsverhältnisses hinaus.
Fazit
Nach meinem ethischen und moralischen Verständnis ist mit dieser Vertraulichkeitserklärung die Verschwiegenheit, Vertraulichkeit und Geheimhaltung gewährleistet. Ich werde nichts und niemandem etwas von unseren Gesprächen oder Gesprächsinhalten erzählen, beginnend mit dem ersten Kontakt zur Vereinbarung eines Erstgesprächs. Ausgenommen sind meine Pflichten gegenüber dem Finanzamt zu fiskalisch korrekter Rechnungslegung oder wenn akute Gefahr für Leib oder Leben von Menschen zu befürchten ist.
Als Diplomingenieur der Informatik denke ich, dass ich auch bei Onlinekontakt in der Lage bin, die bei mir anfallende Daten gut und wirksam gegen unbefugte Zugriffe abzusichern.